Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.12.1993 - 1 UE 958/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12264
VGH Hessen, 01.12.1993 - 1 UE 958/92 (https://dejure.org/1993,12264)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.12.1993 - 1 UE 958/92 (https://dejure.org/1993,12264)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Dezember 1993 - 1 UE 958/92 (https://dejure.org/1993,12264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,12264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 Abs 1 UniG HE, § 48 UniG HE
    Umsetzung eines Beamten - Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 11.64
    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.1993 - 1 UE 958/92
    Dies kann dann der Fall sein, wenn es sich um leitende Funktionen handelt, die besondere fachliche Anforderungen stellen, und wenn der Beamte sich um die entsprechende Funktion beworben hat und aufgrund seiner speziellen fachlichen Qualifikation zur Erfüllung dieser besonderen Aufgaben eingestellt worden ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. März 1968, Buchholz 232 § 54 BBG Nr. 1 = ZBR 1968, 218).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.1993 - 1 UE 958/92
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Beamter auch unter den hier gegebenen besonderen Umständen jedenfalls dann umgesetzt werden kann, wenn überwiegende Belange des Dienstherrn dies im öffentlichen Interesse erforderlich erscheinen lassen (BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1967, BVerwGE 26, 65 = ZBR 1967, 208 sowie vom 7. März 1968 a.a.O.).
  • VGH Hessen, 01.12.1993 - 1 UE 2624/87

    Zuziehung eines Beistandes bei Dienstgesprächen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.1993 - 1 UE 958/92
    Gerichtsakten der Berufungsverfahren 1 UE 2624/87, 1 UE 2709/87 und 1 UE 470/92; Akten des Verwaltungsgerichts Kassel I/1 G 1493/86 und I/2 G 644/85; Personalakten des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und der -Universität betreffend den Kläger (2 Bände); Verwaltungsvorgänge der Universität (4 Halbhefter).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.1993 - 1 UE 958/92
    Bei der Verfügung, durch die dem Kläger andere Dienstaufgaben zugewiesen werden, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt mit Außenwirkung, sondern um einen internen Organisationsakt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144; Beschluß des Senats vom 10. März 1983 - 1 TH 64/82 -).
  • BVerwG, 05.12.1977 - 6 B 15.77

    Verschulden eines Beamten für die Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung bei

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.1993 - 1 UE 958/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats kann ein Zerwürfnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten grundsätzlich sogar dessen Versetzung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1977, ZBR 1978, 200; Beschluß des Senats vom 27. Juli 1992 - 1 TG 1186/92 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht